AGBs

360° Club Rundgang

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch des FKK Leipzig


Mit dem Erwerb einer Zugangsberechtigung zu den Einrichtungen des FKK Leipzig gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) als vereinbart.

§ 1 Allgemeines
1. Diese AGB dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im FKK Leipzig. Sie sind für alle Gäste verbindlich. Mit Erhalt der Zugangsberechtigung erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen vom FKK Leipzig erlassenen Anordnungen an.
2. Die Parkplätze des FKK Leipzig stehen ausschließlich den Gästen des FKK Leipzig zur Verfügung. Für die Nutzung der Parkplätze gelten die Regeln der Straßenverkehrsverordnung.
3. Die Einrichtungen der Sauna- und Wellnessanlage sowie der gesamten Anlage sind pfleglich zu behandeln. FKK Leipzig behält sich das Recht des Schadensersatzes bei Fehlverhalten des Gastes vor. Dies gilt beispielsweise bei der Beschädigung von Räumlichkeiten des FKK Leipzig oder deren Nutzungs- und Einrichtungsgegenständen. Für die schuldhafte Verunreinigung des Geländes kann ein aufwandsabhängiges Reinigungsgeld erhoben werden.
4. Angebrachte Hinweis- oder Verbotsschilder sind zwingend zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.
5. Jeder Gast ist für seinen Schlüssel und seine Leihwäsche (Bademantel bzw. Handtücher) selbst verantwortlich. Bei Beschädigung, Verlust oder grober Verschmutzung dieser Gegenstände werden dem Gast die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, den Gast trifft für den Verlust oder die Beschädigung kein Verschulden.
6. Gegenstände, die im FKK oder auf den Parkplätzen gefunden werden, sind am Einlass abzugeben.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
1. Es gelten jeweils die aktuellen Öffnungs- und Einlasszeiten sowie die aktuellen Eintritts- und Verzehrpreise. FKK Leipzig behält sich eine jederzeitige Anpassung vor.
2. Bei der Einlösung von Gutscheinen gelten die Preise des FKK Leipzig zum Zeitpunkt der Einlösung.
3. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zum FKK Leipzig nicht gestattet. Ebenfalls haben stark alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen keinen Zutritt.
4. Der Sauna- und Whirlpoolbereich darf nur von gesunden Personen genutzt werden. Insbesondere dürfen Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden den Sauna- und Whirlpoolbereich nicht betreten. Personen mit Herz- und Kreislaufproblemen, mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen oder mit sonstigen gesundheitlichen Beschwerden, mit denen ein Sauna- oder Whirlpoolaufenthalt nicht geeignet ist, haben zu ihrem eigenen Schutz keinen Zutritt zum Sauna- und Whirlpoolbereich.
5. Eine Rücknahme oder Erstattung von gelösten Eintritten oder erworbenen Gutscheinen ist nicht möglich.
6. Wechselgeld ist sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
§ 3 Verhalten im FKK Leipzig
1. Die Gäste haben sich im FKK Leipzig so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit nicht gefährdet werden.
2. Der Verzehr im FKK Leipzig erworbenen Speisen und Getränken ist nur im Speisesaal und auf den Außenterrassen gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist nicht erlaubt.
3. Das Rauchen ist nur in dafür ausgewiesenen Räumen und im Außenbereich erlaubt.
4. Bei Gewitter und Starkregen ist der Außenbereich sofort zu verlassen.
5. Vor dem Benutzen des Sauna- und Whirlpoolbereiches hat sich der Gast gründlich zu reinigen
6. Die Aufguss- und Lüftungszeiten werden vom Personal des FKK Leipzig festgelegt. Aufgüsse dürfen nur vom Personal des FKK Leipzig durchgeführt werden.
7. Im FKK Leipzig sind folgende Verhaltensweisen nicht erlaubt:
▪ das Betreten des Barfußbereiches mit Straßenschuhen
▪ das Anfertigen von Fotos oder Filmen
▪ das Verteilen von Werbematerial
▪ das Mitbringen von Tieren
▪ das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen
▪ der Konsum und das Beisichführen von Drogen.
8. Die Garderobenschränke und Wertschließfächer können von den Gästen nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Der FKK Leipzig darf nach dem Ende der Öffnungszeiten verschlossene Garderobenschränke und Wertschließfächer öffnen und den jeweiligen Inhalt an sich entnehmen. Die entnommenen Gegenstände werden vierzehn Tage vom FKK Leipzig aufbewahrt und im Anschluss als Fundsache behandelt.

§ 4 Sexuelle Dienstleistungen/Prostitution
1. Der FKK Leipzig, sein Personal und seine Erfüllungsgehilfen erbringen keinerlei sexuelle Dienstleistungen im Sinne des ProstSchG (Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen). Es gibt auch keine sonstigen im Auftrag oder im Interesse des FKK Leipzig tätigen Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.
2. Der FKK Leipzig gestattet es jedoch, dass Gäste in den Räumlichkeiten des FKK Leipzig sexuelle Dienstleistungen gegenüber anderen Gästen anbieten und erbringen, soweit dafür sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Gäste, die solche sexuellen Dienstleistungen anbieten wollen, haben dies unbedingt vor dem Zugang dem Personal des FKK Leipzig zu melden. Der FKK Leipzig wird dann die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen vornehmen. Hierfür ist das Bereithalten und Unterzeichnen gesonderter gesetzlich vorgeschriebener Unterlagen notwendig.
3. Soweit einzelne Gäste gegenüber anderen Gästen sexuelle Dienstleistungen anbieten, erfolgt dies nicht im Namen und auch nicht im Auftrag des FKK Leipzig. Gäste, die sexuelle Dienstleistungen gegenüber anderen Gästen anbieten, handeln freiwillig, eigenverantwortlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sämtliche Details zum Ob, zur Art und zur Dauer der sexuellen Dienstleistung sowie zur Höhe der Vergütung haben die jeweilgen Gäste untereinander eigenverantwortlich auszuhandeln. Aus diesem Grund ist es dem FKK Leipzig nicht möglich, etwaige Streitigkeiten zwischen dem Erbringer und dem Empfänger sexueller Dienstleistungen zu regeln. Der FKK Leipzig ist nicht Partei dieses Leistungsverhältnisses. Der FKK Leipzig nimmt für sexuelle Dienstleistungen zwischen einzelnen Gäste keinerlei Zahlungen entgegen. Der FKK Leipzig veranlasst auch keine Zahlungen an Gäste, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.

§ 5 Haftung
1. Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen des FKK Leipzig einschließlich der Parkflächen geschieht auf eigene Gefahr.
2. Der FKK Leipzig haftet nicht für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Umstände, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt und/oder behoben werden können.
3. FKK Leipzig haftet – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch hinsichtlich der auf den Parkflächen abgestellten Fahrzeuge. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
4. Für die Beschädigung oder den Verlust von in den FKK Leipzig mitgebrachten Sachen, Wertgegenstände und Bargeld wird nicht gehaftet, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrläsiges Verhalten des FKK Leipzig oder derer Erfüllungsgehilfen vor. Ebensowenig haftet der FKK Leipzig für den Verlust von Wertgegenständen und Bargeld, die in Garderobenschränken oder Schließfächern verwahrt werden, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrläsiges Verhalten des FKK Leipzig oder derer Erfüllungsgehilfen vor.
5. Beim Gebrauch eines Garderobenschrankes und/ oder Wertfaches ist jeder Gast selbst für den ordnungsgemäßen Verschluss verantwortlich. Die Schlüssel für die Garderobenschränke und Wertfächer sind stets bei sich zu führen. Durch das Bereitstellen der Garderobenschränke und Wertfächer kommt zwischen dem Gast und FKK Leipzig kein Miet-, Verwahrungs- oder sonstiges Vertragsverhältnis zustande.
6. Im Winter ist ein eingeschränkter Winterdienst auf den Parkflächen und im Außenbereich des FKK Leipzig möglich.
§ 6 Hausrecht
1. Das Personal des FKK Leipzig übt gegenüber sämtlichen Gästen das Hausrecht aus. Den Anordnungen und Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
2. Gäste können insbesondere dann des Hauses verwiesen werden,
◦ wenn sie alkoholisiert sind
◦ wenn sie die Sicherheit und Ordnung gefährden,
◦ wenn sie andere Gäste belästigen
◦ wenn sie gegen diese AGBs oder die gesonderte Hausordnung verstoßen.
Im Falle solch eines Verweises erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes.

§ 7 Sonstiges

1. Der FKK Leipzig kommt seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen durch ein gesondertes Hinweisschreiben nach.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühert